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OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 206
- StV 1992, 237
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 1 Ws 33/84
Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91
Es ist anerkannt, daß ein Untersuchungsgefangener die Unterbrechungsgenehmigung nicht anfechten kann, weil sie für ihn wegen des Vorranges der Strafvollstreckung vor der Untersuchungshaft keinen Nachteil mit sich bringt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 236 ).
- KG, 16.11.1995 - 5 Ws 372/95 Bei der Neubescheidung wird zu beachten sein, daß der Beschwerdeführer entsprechend dem Vollstreckungsplan für das Land Berlin in der JVA Tegel untergebracht war, daß sich das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) folgende Gebot des Vertrauensschutzes auch auf den Ort der Strafvollstreckung bezieht (vgl. BVerfG NJW 1993, 3191 ; Kruis/Cassardt NStZ 1995, 521, 522) und daß eine erneute Entscheidung für die Verlegung des Beschwerdeführers in die JVA Moabit konkrete Tatsachen erkennen lassen müßte, warum die Strafhaft letztlich nur dort vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 1992, 200, 201).